Die Feststellung des Erbauers eines Streichinstrumentes
ist von vielseitigem Interesse. Sowohl der Verkäufer, als auch der
Käufer oder Besitzer sind an einer genauen Zuschreibung, wenn möglich
mit Namen, interessiert. Dies umso mehr, als eine Geige, eine Viola, ein
Cello oder ein Bogen heute oft nicht nur als Gebrauchsgegenstand zum Musizieren,
sondern auch als Wertgegenstand und Antiquität gehandelt werden.

Dominique Peccatte „ex D. Alard“
Zum Einstieg folgendes Beispiel:
Zwei Geigen werden zum Vergleich gespielt; Urteil des fachkundigen Zuhörers:
Geige A sei klanglich sehr schön, Geige B sei klanglich schlechter.
Die Geige B kostet aber das Fünffache, da es sich um einen bekannten
altitalienischen Meister aus dem 18. Jahrhundert handelt. Die Geige A
stammt aus derselben Zeit, kann aber nur einer italienischen Schule und
nicht einem bestimmten Meister zugeschrieben werden. Würde man beide
Instrumente einem andern Musiker zur Klangprobe vorlegen, könnte
das Resultat ebenso umgekehrt sein. Dieses Beispiel, in der Praxis sicher
möglich, soll lediglich provokativ aufzeigen, dass die klangliche
Beurteilung zu einem großen Teil sehr subjektiv von einer persönlich
idealen Vorstellung geprägt ist.
Diese Einführung zeigt uns, dass eine Feststellung des Autors nach
klanglichen Qualitäten nicht möglich ist. Es bleibt also logischerweise
nur das Auge: Bis vor wenigen Jahren kannte man nur eine sogenannte stilkritische
Methode, d.h. eine Einstufung in bezug auf Modellwahl, Arbeitstechniken
und verwendete Materialien, einfacher ausgedrückt, nach der Handschrift
des Erbauers. Um diesen möglichst namensmässig identifizieren
zu können ist es Voraussetzung, dass der Experte diesen Meister,
respektive dessen Arbeiten kennt, andere Exemplare des Autors bildlich
vor Augen hat, welche von verschiedenen kompetenten Kollegen ebenfalls
als echt anerkannt werden. Weitere Möglichkeiten bieten z.B. Untersuchungen
über das Holzalter des Deckenholzes (Nadelhölzer), die von auswärtigen
Fachleuten (Dendrochronologen) durchgeführt werden.
Es gibt einfache Fälle, bei denen ein kurzes Betrachten spontan
die richtige Zuschreibung erlaubt. Es gibt aber auch komplizierte Objekte,
sei es weil sie als gute Kopien gebaut oder im Laufe der Jahre durch unsachgemässe
Reparaturen und Restaurationen in ihrer Ursprünglichkeit verfälscht
wurden, oder nicht mehr in allen wesentlichen Teilen zusammengehörig
sind. Erschwert wird eine Einstufung auch durch die Tatsache, dass heute
nur noch wenige Instrumente den echten Zettel des Erbauers besitzen. Dies
ist relativ einfach zu erklären: Man hat in früheren Zeiten
den echten Zettel aus dem Instrument entfernt um diesen in ein schlechteres
oder in eine Kopie zu kleben, um so auf betrügerische Weise ein teureres
Objekt vorzutäuschen. In das Originalinstrument hat man ein Faksimileetikett
geleimt, denn die überzeugende Echtheit der Arbeit machte keine echte
Etikette zur Erkennung des Autors nötig. Als weitere Tatsache gilt
es zu beachten, dass nicht wenige der alten, heute sehr wertvollen Instrumente,
vom ursprünglichen Erbauer nicht mit dessen Namen versehen wurden. |